Nutzungsbedingungen

Anmeldung und Veröffentlichung von Aktionen zum Tag der Nachbarn

Initiatorin

Der Tag der Nachbarn ist eine Initiative der nebenan.de Stiftung gGmbH, Köpenicker Straße 154, Berlin (nachfolgend „nebenan.de Stiftung” genannt) zur Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders. Als Initiatorin ruft die nebenan.de Stiftung alle Nachbarn zu gemeinschaftlichen Aktionen auf und bietet ihnen die Möglichkeit, Aktionen zum Tag der Nachbarn anzumelden. Die nebenan.de Stiftung ist keine Veranstalterin und übernimmt keine Haftung für die Aktionen im Rahmen des Tags der Nachbarn. Für die Aktionen sind die Personen und Einrichtungen verantwortlich, die die Aktion anmelden und durchführen.

Voraussetzungen für die Anmeldung einer Aktion

Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbe, Vereine, Organisationen, Kitas, Schulen u.ä. können im Rahmen des Tag der Nachbarn eine Aktion anmelden, solange diese dazu dient, den Zusammenhalt in der Nachbarschaft bzw. in der Gesellschaft zu stärken. Die Aktion muss einem friedlichen, toleranten und solidarischen Charakter unterliegen. Die Aktionsanmeldenden dürfen keine rechtswidrigen und diskriminierenden Einstellungs- oder Beschäftigungspraktiken (dies schließt Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlecht ein) oder sonstige rechtswidrige und diskriminierende Praktiken ausüben. Die im Rahmen der Anmeldung einer Aktion auf der Webseite tagdernachbarn.de („Webseite“) eingestellten Inhalte (Bilder, Beschreibung der Aktion) dürfen Rechte Dritter nicht verletzten. Eine Anmeldung ist nur über die Webseite möglich. Es besteht gegenüber der nebenan.de Stiftung kein Anspruch auf Durchführung einer angemeldeten Aktion. Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, Nutzer:innen und Aktionen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, zu löschen.

Veröffentlichung und Inhalt einer Aktion

Mit der Anmeldung einer Aktion im Online-Formularerklärt der Aktionsanmeldende sich damit einverstanden, dass eine angemeldete Aktion auf der Webseite mit den von ihm angegebenen Informationen zur Aktion und dem Aktionsstandort veröffentlicht wird. Die Eingabe der Hausnummer ist optional und wird bei Eingabe mit veröffentlicht. Der Nachnahme des Aktionsanmeldenden wird nicht angezeigt. Mit der Anmeldung einer Aktion über das Online-Formular wird versichert, dass die angemeldete Aktion einem friedlichen, toleranten und solidarischen Charakter entspricht und keine Rechte Dritter verletzt.

Vergabe von Gutscheinen

Die ersten 100 angemeldeten Aktionen, die bei der Anmeldung ein kostenloses Mitmach-Set bestellen, können einen 50 Euro EDEKA Gutschein erhalten. Zu den ersten 100 angemeldeten Aktionen zählen die ersten 100 Nutzer:innen, die den Anmeldeprozess einer Aktion auf www.tagdernachbarn.de abgeschlossen und dabei den Erhalt eines Mitmach-Sets ausgewählt haben. Pro registrierte:r Nutzer:in und pro natürlicher Person wird maximal ein EDEKA Gutschein vergeben.

Ausschluss von der Vergabe von Gutscheinen

Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich die nebenan.de Stiftung das Recht vor, Personen von der Gutscheinvergabe auszuschließen. Die Erstellung mehrerer Benutzerkonten durch dieselbe Person, um sich einen Vorteil zu verschaffen, führt zum Ausschluss von der Gutscheinvergabe. Gegebenenfalls können auch nachträglich Vergaben aberkannt und zurückgefordert werden. Die Teilnahme im Namen für Dritte ist untersagt, ein:e Nutzer:in darf nur für sich selbst teilnehmen. Ein Verstoß führt ebenfalls zum Ausschluss. Personen, die unzulässige Hilfsmittel verwenden, um sich einen Vorteil zu verschaffen, werden vom Erhalt eines Gutscheins ausgeschlossen. In Ausnahmefällen behält die nebenan.de Stiftung es sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen, vom Erhalt eines Gutscheins auszuschließen.

Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anmeldung und Veröffentlichung einer Aktion verarbeitet die nebenan.de Stiftung personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen zur Verarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung hier.

Sonstiges

Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes haftet die nebenan.de Stiftung im Zusammenhang mit dem Tag der Nachbarn nur bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nach diesen Nutzungsbedingungen ("Bedingungen") auf solche Schäden, die typischerweise vorhersehbar sind. Eine "wesentliche Vertragspflicht" nach diesen Bedingungen ist eine Pflicht, deren Erfüllung wesentlich ist für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Bedingungen, deren Verletzung die Zwecke dieser Bedingungen gefährdet und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen. Ein Schaden ist „vorhersehbar“, wenn er zum Zeitpunkt, an dem Sie diese Bedingungen annehmen, typischerweise vorhersehbar ist. Die nebenan.de Stiftung schließt die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer nicht-wesentlichen Vertragspflicht aus.

Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch diese Bedingungen weder ausgeschlossen noch beschränkt. Auch etwaige weitere zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt."

Bitte beachten Sie, dass die Nutzungsbedingungen - und somit auch die Haftungsklausel - nur gegenüber den Aktionsanmeldenden gilt, nicht gegenüber den Teilnehmern/Besuchern des Tags der Nachbarn.